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Die Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744: 113 Artikel, ein neu eingefügter Art. 4a und 13 Anhänge. Jede Seite sagt, worum es geht, wen es betrifft, ab wann es gilt und was in der Umsetzung dahintersteckt.

Hier steht die Einordnung in eigenen Worten. Den amtlichen Wortlaut erreichen Sie von jeder Artikelseite aus direkt im Amtsblatt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Verordnung für Ihr Haus gilt, beginnen Sie bei Art. 2; wenn Sie wissen wollen, welche Pflichten ein System auslöst, bei der Entscheidungshilfe.

Die 68 Begriffe nach Art. 3

Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II: Verbotene Praktiken im KI-Bereich

Kapitel III: Hochrisiko-KI-Systeme

Abschnitt 1: Einstufung

Abschnitt 2: Anforderungen

Abschnitt 3: Pflichten der Anbieter, Betreiber und anderer Beteiligter

Abschnitt 4: Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen

Abschnitt 5: Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung

Kapitel IV: Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme

Kapitel V: KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

Kapitel VI: Maßnahmen zur Innovationsförderung

Kapitel VII: Governance

Kapitel VIII: EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme

Kapitel IX: Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung

Kapitel X: Verhaltenskodizes und Leitlinien

Kapitel XI: Befugnisübertragung und Ausschussverfahren

Kapitel XII: Sanktionen

Kapitel XIII: Schlussbestimmungen

Anhänge