Start › Verordnung › Kapitel IX
Art. 79: Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergen
Worum es geht
Beschreibt, wie Behörden bei Systemen mit Risiko vorgehen: Bewertung, Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen, Beschränkung, Rücknahme oder Rückruf.
Amtlicher Wortlaut
Art. 79 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.