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Art. 79: Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergen

KapitelIXBetrifftBehördenAnbieterGilt02.08.2026

Worum es geht

Beschreibt, wie Behörden bei Systemen mit Risiko vorgehen: Bewertung, Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen, Beschränkung, Rücknahme oder Rückruf.

Amtlicher Wortlaut

Art. 79 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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