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Art. 62: Maßnahmen für Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen
Worum es geht
Verpflichtet die Mitgliedstaaten zu bevorzugtem Zugang zu Reallaboren, Sensibilisierung, Schulungen und Kommunikationskanälen für kleine Unternehmen. Die VO (EU) 2026/1744 erstreckt mehrere Erleichterungen auf kleine Midcaps.
Amtlicher Wortlaut
Art. 62 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.