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Art. 72: Beobachtung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen für Hochrisiko-KI-Systeme
Worum es geht
Anbieter erheben und analysieren aktiv Daten über die Leistung ihrer Hochrisiko-Systeme über die gesamte Lebensdauer, auf Grundlage eines Plans, der Teil der technischen Dokumentation ist. Die Kommission veröffentlicht nach der VO (EU) 2026/1744 bis zum 2. September 2027 einen Leitfaden zu diesem Plan.
Was am Ende vorliegen sollte
Beobachtungsplan; Auswertungsberichte
Prüfcheckliste: H.10 (siehe Vorlagen)
Amtlicher Wortlaut
Art. 72 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.