Start › Verordnung › Kapitel VI
Art. 61: Informierte Einwilligung zur Teilnahme an Tests unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
Worum es geht
Testteilnehmer müssen vorab umfassend informiert werden und frei einwilligen; die Einwilligung ist zu dokumentieren.
Amtlicher Wortlaut
Art. 61 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.