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Art. 61: Informierte Einwilligung zur Teilnahme an Tests unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren

KapitelVIBetrifftAnbieterGilt02.08.2026

Worum es geht

Testteilnehmer müssen vorab umfassend informiert werden und frei einwilligen; die Einwilligung ist zu dokumentieren.

Amtlicher Wortlaut

Art. 61 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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