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Art. 83: Formale Nichtkonformität

KapitelIXBetrifftBehördenAnbieterGilt02.08.2026

Worum es geht

Fehlt etwa die CE-Kennzeichnung, die Konformitätserklärung oder die Registrierung, fordert die Behörde zur Abhilfe auf und kann bei Fortbestehen Maßnahmen ergreifen.

Amtlicher Wortlaut

Art. 83 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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