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Art. 86: Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall

KapitelIXBetrifftBetreiberGilt02.12.2027 (Anhang III), 02.08.2028 (Anhang I)

Worum es geht

Wer von einer Entscheidung betroffen ist, die auf der Ausgabe eines Hochrisiko-Systems nach Anhang III beruht und erhebliche Auswirkungen hat, kann eine klare und aussagekräftige Erläuterung der Rolle des Systems und der wesentlichen Entscheidungsgründe verlangen.

Für die Umsetzung

Für Kreditentscheidungen tritt dies neben Art. 22 DSGVO und die Auskunftsrechte. Bereiten Sie Prozess und Musterantworten vor.

Was am Ende vorliegen sollte

Erläuterungsprozess; Musterantworten

Prüfcheckliste: I.08 (siehe Vorlagen)

Amtlicher Wortlaut

Art. 86 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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