Start › Verordnung › Kapitel IX
Art. 75: Amtshilfe, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck
Worum es geht
Das KI-Büro überwacht Systeme, die auf einem GPAI-Modell desselben Anbieters beruhen; nach der VO (EU) 2026/1744 auch, wenn Modell und System von Unternehmen derselben Unternehmensgruppe stammen.
Amtlicher Wortlaut
Art. 75 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.