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Art. 75: Amtshilfe, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck

KapitelIXBetrifftBehördenGilt02.08.2026

Worum es geht

Das KI-Büro überwacht Systeme, die auf einem GPAI-Modell desselben Anbieters beruhen; nach der VO (EU) 2026/1744 auch, wenn Modell und System von Unternehmen derselben Unternehmensgruppe stammen.

Amtlicher Wortlaut

Art. 75 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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