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Anhang VIII: Bei der Registrierung von Hochrisiko-KI-Systemen gemäß Artikel 49 bereitzustellende Informationen
Worum es geht
Angaben, die Anbieter (Abschnitt A), nach Art. 6 Abs. 3 ausnehmende Anbieter (Abschnitt B) und registrierungspflichtige Betreiber (Abschnitt C) in der EU-Datenbank machen.