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Art. 17: Qualitätsmanagementsystem

KapitelIIIBetrifftAnbieterGilt02.12.2027 (Anhang III), 02.08.2028 (Anhang I)

Worum es geht

Anbieter richten ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem ein, das unter anderem Konformitätsstrategie, Entwicklung, Prüfung, Datenmanagement, Risikomanagement, Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Vorfallmeldung und Verantwortlichkeiten umfasst. Die Umsetzung ist verhältnismäßig zur Größe; Finanzinstitute erfüllen Teile über ihre bestehenden Governance-Regeln.

Für die Umsetzung

Mit EN 18286:2026 liegt seit Juli 2026 die erste europäische Norm zum Qualitätsmanagement nach der KI-Verordnung vor; eine Konformitätsvermutung entsteht erst mit Zitierung im Amtsblatt.

Was am Ende vorliegen sollte

QMS-Handbuch

Prüfcheckliste: H.02 (siehe Vorlagen)

Amtlicher Wortlaut

Art. 17 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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