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Art. 40: Harmonisierte Normen und Normungsdokumente

KapitelIIIBetrifftAnbieterGilt02.08.2026, für Hochrisiko-Systeme maßgeblich ab 02.12.2027 (Anhang III), 02.08.2028 (Anhang I)

Worum es geht

Hochrisiko-Systeme und GPAI-Modelle, die harmonisierten Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht sind, gelten als konform mit den davon erfassten Anforderungen.

Für die Umsetzung

Stand Oktober 2026 ist noch keine harmonisierte Norm zur KI-Verordnung im Amtsblatt zitiert. EN 18286:2026 zum Qualitätsmanagement ist veröffentlicht, weitere Normen (Risikomanagement, Cybersicherheit, Vertrauenswürdigkeit) sind im Entwurf. ISO/IEC 42001 ist als EN übernommen, löst aber keine Vermutung aus.

Was am Ende vorliegen sollte

Normenliste

Prüfcheckliste: Q.02 (siehe Vorlagen)

Amtlicher Wortlaut

Art. 40 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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