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Art. 64: Büro für Künstliche Intelligenz

KapitelVIIBetrifftBehördenGilt02.08.2025

Worum es geht

Die Kommission entwickelt Fachwissen und Fähigkeiten im Bereich KI über das KI-Büro. Die VO (EU) 2026/1744 erweitert seine Aufsichtszuständigkeit, insbesondere für Systeme auf Basis eigener GPAI-Modelle und für KI in sehr großen Online-Plattformen.

Amtlicher Wortlaut

Art. 64 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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