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Art. 51: Einstufung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als Modelle mit systemischem Risiko

KapitelVBetrifftGPAI-AnbieterGilt02.08.2025

Worum es geht

Ein Modell hat systemisches Risiko, wenn es Fähigkeiten mit hoher Wirkkraft besitzt; das wird vermutet, wenn der Trainingsaufwand 10^25 Gleitkommaoperationen übersteigt. Die Kommission kann Modelle auch nach den Kriterien des Anhangs XIII einstufen.

Amtlicher Wortlaut

Art. 51 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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