Start › Verordnung › Kapitel V
Art. 51: Einstufung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als Modelle mit systemischem Risiko
Worum es geht
Ein Modell hat systemisches Risiko, wenn es Fähigkeiten mit hoher Wirkkraft besitzt; das wird vermutet, wenn der Trainingsaufwand 10^25 Gleitkommaoperationen übersteigt. Die Kommission kann Modelle auch nach den Kriterien des Anhangs XIII einstufen.
Amtlicher Wortlaut
Art. 51 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.