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Art. 112: Bewertung und Überprüfung

KapitelXIIIBetrifftBehördenGilt02.08.2026

Worum es geht

Die Kommission prüft jährlich, ob die Listen in Anhang III und Art. 5 anzupassen sind, und bewertet die Verordnung in regelmäßigen Abständen. Die erste Überprüfung vom Mai 2026 sah keinen sofortigen Änderungsbedarf bei Anhang III.

Amtlicher Wortlaut

Art. 112 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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