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Art. 7: Änderungen des Anhangs III

KapitelIIIBetrifftBehördenGilt02.08.2026

Worum es geht

Ermächtigt die Kommission, die Liste in Anhang III durch delegierte Rechtsakte zu ändern, wenn neue Anwendungsfälle ein vergleichbares Risiko aufweisen, und Fälle zu streichen, deren Risiko entfallen ist.

Für die Umsetzung

Beobachten Sie Änderungen der Liste; eine neue Nummer kann ein bisher unauffälliges System hochriskant machen.

Prüfcheckliste: Q.01 (siehe Vorlagen)

Amtlicher Wortlaut

Art. 7 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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