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Art. 91: Befugnis zur Anforderung von Dokumentation und Informationen
Worum es geht
Die Kommission kann von GPAI-Anbietern Dokumentation und Informationen anfordern.
Amtlicher Wortlaut
Art. 91 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.