Werkzeuge › Einstufung eines KI-Systems

Welche Pflichten hat dieses KI-System?

Bevor über Dokumentation, Verträge oder Schulungen gesprochen wird, steht eine Frage, an der alles andere hängt: Was ist dieses System im Sinne der KI-Verordnung, und welche Rolle hat Ihr Haus dabei?

Die Entscheidungshilfe führt durch die Prüfung in der Reihenfolge, in der sie in der Verordnung angelegt ist: KI-System, Rolle, Verbote, Hochrisiko, Transparenz, Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Für Finanzunternehmen kommt der Bezug zu DORA hinzu. Am Ende steht ein Vermerk, der festhält, was Sie geprüft und wie Sie entschieden haben.

Das Werkzeug entscheidet nicht. Es ordnet Ihre Antworten den Vorschriften zu und zeigt, welche Pflichten daraus folgen. Die Einstufung treffen Sie, und die Begründung muss von Ihnen kommen. Ein Vermerk ohne Begründung ist das, was in Prüfungen am häufigsten beanstandet wird.

Alles bleibt auf Ihrem Gerät. Es gibt kein Konto, keine Datenbank, keine Cookies; nichts wird übertragen oder gespeichert. Rechtsstand: VO (EU) 2024/1689 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744 und KI-MIG, Stand 14. Oktober 2026.

1Was wird bewertet?

Über Ihr Haus

2Ist es ein KI-System?

Art. 3 Nr. 1: ein maschinengestütztes System, das mit unterschiedlichem Grad an Autonomie betrieben wird und aus Eingaben ableitet, wie es Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt. Anpassungsfähigkeit nach dem Einsatz ist möglich, aber nicht Voraussetzung. Reine Regelwerke, die ausschließlich vom Menschen festgelegte Regeln ausführen, fallen nach den Leitlinien der Kommission regelmäßig nicht darunter.

3Welche Rolle hat Ihr Haus?

Werden Sie durch eigenes Handeln zum Anbieter? (Art. 25 Abs. 1)

4Liegt eine verbotene Praxis vor? (Art. 5)

Kreuzen Sie an, was zutreffen könnte. Im Zweifel ankreuzen und rechtlich prüfen lassen.

5Ist es ein Hochrisiko-System? (Art. 6)

Anhang I: Sicherheitsbauteil eines regulierten Produkts

Etwa Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge, Fahrzeuge. Für Finanzunternehmen in aller Regel nicht einschlägig.

Anhang III: Einsatzbereich

Kreuzen Sie jeden Bereich an, in dem das System bestimmungsgemäß eingesetzt wird.

1 Biometrie
2 Kritische Infrastruktur
3 Bildung
4 Beschäftigung und Personalmanagement
5 Zugang zu grundlegenden Diensten
6 bis 8 Öffentlicher Bereich

Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3

Ein Anhang-III-System ist nicht hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte birgt, weil eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist. Die Ausnahme scheidet immer aus, wenn das System Profiling natürlicher Personen vornimmt.

Nimmt das System Profiling natürlicher Personen vor?

6Bestehen Transparenzpflichten? (Art. 50)

7Beruht das System auf einem Modell mit allgemeinem Verwendungszweck?

Etwa große Sprachmodelle, die über eine Schnittstelle oder in einer Standardsoftware eingebunden sind.

8Bezug zu DORA

Nur für Finanzunternehmen. Kreuzen Sie in Schritt 1 an, dass Sie ein Finanzunternehmen sind, um diese Fragen zu beantworten.

Unterstützt das System eine kritische oder wichtige Funktion?

Für diese Frage gibt es die Entscheidungshilfe auf dora-manager.de.

9Ihre Entscheidung

Ergebnis

Was daraus folgt

PflichtFundstelleGiltCheckliste

Vermerk

Drei Fehler, die regelmäßig auffallen

Betrugserkennung wird als Hochrisiko eingestuft

Anhang III Nr. 5 Buchstabe b nimmt Systeme zur Aufdeckung von Finanzbetrug ausdrücklich aus. Wer sie trotzdem als Hochrisiko führt, baut Pflichten auf, die nicht bestehen, und verdeckt die Systeme, die tatsächlich hochriskant sind. Prüfen Sie aber, ob dasselbe System zugleich die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen bewertet.

Die eigene Rolle wird nicht hinterfragt

Wer ein eingekauftes System unter eigenem Namen anbietet, es wesentlich verändert oder für einen hochriskanten Zweck einsetzt, für den es nicht gedacht war, wird nach Art. 25 selbst zum Anbieter. Das betrifft gerade allgemeine Sprachmodelle, die im Fachbereich für Bewertungen von Personen genutzt werden.

Die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 wird ohne Profiling-Prüfung genutzt

Sobald ein Anhang-III-System Profiling natürlicher Personen vornimmt, ist es hochriskant, gleich wie eng seine Aufgabe ist. Die Ausnahme muss vor Inverkehrbringen begründet und das System trotzdem registriert werden.

Häufige Fragen

Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?

Nach der Änderung durch die VO (EU) 2026/1744 gelten sie für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 und für Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Verbote und KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025, die Transparenzpflichten nach Art. 50 seit dem 2. August 2026.

Wer beaufsichtigt KI im Finanzsektor?

Nach dem KI-MIG ist die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde. Für KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen, einschließlich Versicherern, ist die BaFin zuständig.

Hilft eine Zertifizierung nach ISO/IEC 42001?

Sie ordnet Governance, Risikomanagement und Nachweise und erleichtert die Umsetzung. Eine Vermutung, dass die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllt sind, begründet sie nicht. Dafür bräuchte es harmonisierte Normen, die im Amtsblatt zitiert sind; zum Stand dieser Seite ist das noch bei keiner der Fall.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Nichts. Die Seite rechnet ausschließlich in Ihrem Browser. Wenn Sie die Seite schließen, sind die Eingaben weg. Sichern Sie den Vermerk deshalb über Kopieren oder Drucken.

Stand: 14. Oktober 2026. Amtlicher Wortlaut: Verordnung (EU) 2024/1689