Welche Pflichten hat dieses KI-System?
Bevor über Dokumentation, Verträge oder Schulungen gesprochen wird, steht eine Frage, an der alles andere hängt: Was ist dieses System im Sinne der KI-Verordnung, und welche Rolle hat Ihr Haus dabei?
Die Entscheidungshilfe führt durch die Prüfung in der Reihenfolge, in der sie in der Verordnung angelegt ist: KI-System, Rolle, Verbote, Hochrisiko, Transparenz, Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Für Finanzunternehmen kommt der Bezug zu DORA hinzu. Am Ende steht ein Vermerk, der festhält, was Sie geprüft und wie Sie entschieden haben.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät. Es gibt kein Konto, keine Datenbank, keine Cookies; nichts wird übertragen oder gespeichert. Rechtsstand: VO (EU) 2024/1689 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744 und KI-MIG, Stand 14. Oktober 2026.
Ergebnis
Was daraus folgt
| Pflicht | Fundstelle | Gilt | Checkliste |
|---|
Vermerk
Drei Fehler, die regelmäßig auffallen
Betrugserkennung wird als Hochrisiko eingestuft
Anhang III Nr. 5 Buchstabe b nimmt Systeme zur Aufdeckung von Finanzbetrug ausdrücklich aus. Wer sie trotzdem als Hochrisiko führt, baut Pflichten auf, die nicht bestehen, und verdeckt die Systeme, die tatsächlich hochriskant sind. Prüfen Sie aber, ob dasselbe System zugleich die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen bewertet.
Die eigene Rolle wird nicht hinterfragt
Wer ein eingekauftes System unter eigenem Namen anbietet, es wesentlich verändert oder für einen hochriskanten Zweck einsetzt, für den es nicht gedacht war, wird nach Art. 25 selbst zum Anbieter. Das betrifft gerade allgemeine Sprachmodelle, die im Fachbereich für Bewertungen von Personen genutzt werden.
Die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 wird ohne Profiling-Prüfung genutzt
Sobald ein Anhang-III-System Profiling natürlicher Personen vornimmt, ist es hochriskant, gleich wie eng seine Aufgabe ist. Die Ausnahme muss vor Inverkehrbringen begründet und das System trotzdem registriert werden.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?
Nach der Änderung durch die VO (EU) 2026/1744 gelten sie für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 und für Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Verbote und KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025, die Transparenzpflichten nach Art. 50 seit dem 2. August 2026.
Wer beaufsichtigt KI im Finanzsektor?
Nach dem KI-MIG ist die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde. Für KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen, einschließlich Versicherern, ist die BaFin zuständig.
Hilft eine Zertifizierung nach ISO/IEC 42001?
Sie ordnet Governance, Risikomanagement und Nachweise und erleichtert die Umsetzung. Eine Vermutung, dass die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllt sind, begründet sie nicht. Dafür bräuchte es harmonisierte Normen, die im Amtsblatt zitiert sind; zum Stand dieser Seite ist das noch bei keiner der Fall.
Was passiert mit meinen Eingaben?
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Stand: 14. Oktober 2026. Amtlicher Wortlaut: Verordnung (EU) 2024/1689