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Art. 52: Verfahren
Worum es geht
Anbieter melden der Kommission innerhalb von zwei Wochen, wenn ihr Modell die Schwelle erreicht, und können darlegen, warum trotzdem kein systemisches Risiko besteht.
Amtlicher Wortlaut
Art. 52 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.