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Art. 80: Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter als nicht hochriskant eingestuft werden

KapitelIXBetrifftBehördenAnbieterGilt02.08.2026

Worum es geht

Hält eine Behörde ein nach Art. 6 Abs. 3 ausgenommenes System für hochriskant, verlangt sie die Herstellung der Konformität. Wer die Einstufung bewusst falsch vorgenommen hat, riskiert Bußgelder.

Für die Umsetzung

Ein sauber begründeter Vermerk nach Art. 6 Abs. 4 ist hier Ihre wichtigste Absicherung.

Prüfcheckliste: C.05 (siehe Vorlagen)

Amtlicher Wortlaut

Art. 80 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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