Start › Verordnung › Kapitel IX
Art. 80: Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter als nicht hochriskant eingestuft werden
Worum es geht
Hält eine Behörde ein nach Art. 6 Abs. 3 ausgenommenes System für hochriskant, verlangt sie die Herstellung der Konformität. Wer die Einstufung bewusst falsch vorgenommen hat, riskiert Bußgelder.
Für die Umsetzung
Ein sauber begründeter Vermerk nach Art. 6 Abs. 4 ist hier Ihre wichtigste Absicherung.
Prüfcheckliste: C.05 (siehe Vorlagen)
Amtlicher Wortlaut
Art. 80 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.