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Art. 60: Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren

KapitelVIBetrifftAnbieterGilt02.08.2026

Worum es geht

Anbieter dürfen Hochrisiko-Systeme nach Anhang III unter Realbedingungen testen, wenn ein genehmigter Testplan vorliegt, die Tests registriert sind und Schutzvorkehrungen eingehalten werden. Die VO (EU) 2026/1744 öffnet dies auch für Systeme nach Anhang I.

Amtlicher Wortlaut

Art. 60 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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