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Art. 66: Aufgaben des KI-Gremiums

KapitelVIIBetrifftBehördenGilt02.08.2025

Worum es geht

Zählt die Aufgaben des Gremiums auf, unter anderem Koordinierung der Behörden, Stellungnahmen zu Leitlinien und Normung sowie Austausch bewährter Verfahren.

Amtlicher Wortlaut

Art. 66 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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