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Art. 47: EU-Konformitätserklärung

KapitelIIIBetrifftAnbieterGilt02.08.2026, für Hochrisiko-Systeme maßgeblich ab 02.12.2027 (Anhang III), 02.08.2028 (Anhang I)

Worum es geht

Der Anbieter stellt für jedes Hochrisiko-System eine schriftliche oder elektronische EU-Konformitätserklärung mit den Angaben nach Anhang V aus und hält sie zehn Jahre bereit.

Was am Ende vorliegen sollte

Konformitätserklärung

Prüfcheckliste: H.09 (siehe Vorlagen)

Amtlicher Wortlaut

Art. 47 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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