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Art. 96: Leitlinien der Kommission zur Durchführung dieser Verordnung

KapitelXBetrifftAlleGilt02.08.2026

Worum es geht

Die Kommission erarbeitet Leitlinien, unter anderem zu Definition, Verboten, Hochrisiko-Anforderungen, wesentlicher Veränderung und Transparenzpflichten.

Für die Umsetzung

Bereits veröffentlicht: Leitlinien zur Definition des KI-Systems und zu verbotenen Praktiken (Februar 2025), zu GPAI-Pflichten (Juli 2025) und zu Art. 50 (Juli 2026). Die Leitlinien zur Einstufung nach Art. 6 liegen im Entwurf vor. Übersicht unter Rechtsquellen.

Prüfcheckliste: Q.01 (siehe Vorlagen)

Amtlicher Wortlaut

Art. 96 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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