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Art. 101: Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

KapitelXIIBetrifftGPAI-AnbieterGilt02.08.2026

Worum es geht

Die Kommission kann gegen GPAI-Anbieter Geldbußen bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Amtlicher Wortlaut

Art. 101 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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