Start › Verordnung › Kapitel XII
Art. 101: Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Worum es geht
Die Kommission kann gegen GPAI-Anbieter Geldbußen bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Amtlicher Wortlaut
Art. 101 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.