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Art. 48: CE-Kennzeichnung
Worum es geht
Hochrisiko-Systeme tragen die CE-Kennzeichnung, bei rein digitalen Systemen in digitaler Form, gegebenenfalls mit der Kennnummer der notifizierten Stelle.
Prüfcheckliste: H.09 (siehe Vorlagen)
Amtlicher Wortlaut
Art. 48 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.