Start › Verordnung › Kapitel III
Art. 30: Notifizierungsverfahren
Worum es geht
Beschreibt, wie die notifizierende Behörde eine Stelle der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten meldet.
Amtlicher Wortlaut
Art. 30 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.