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Art. 88: Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

KapitelIXBetrifftGPAI-AnbieterBehördenGilt02.08.2026

Worum es geht

Die Kommission, unterstützt durch das KI-Büro, ist ausschließlich für die Aufsicht über GPAI-Modelle zuständig.

Amtlicher Wortlaut

Art. 88 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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