Start › Verordnung › Kapitel IX
Art. 88: Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Worum es geht
Die Kommission, unterstützt durch das KI-Büro, ist ausschließlich für die Aufsicht über GPAI-Modelle zuständig.
Amtlicher Wortlaut
Art. 88 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.