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Art. 105: Änderung der Richtlinie 2014/90/EU

KapitelXIIIBetrifftBehördenGilt02.08.2026

Worum es geht

Passt Richtlinie 2014/90/EU (Schiffsausrüstung) an, damit die Anforderungen der KI-Verordnung bei sicherheitsrelevanten KI-Komponenten in diesem Rechtsbereich berücksichtigt werden.

Amtlicher Wortlaut

Art. 105 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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