Art. 43: Konformitätsbewertung
Worum es geht
Legt fest, welches Verfahren gilt: Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III Nr. 2 bis 8 die interne Kontrolle nach Anhang VI; für biometrische Systeme nach Nr. 1 unter Umständen eine notifizierte Stelle nach Anhang VII; für Produkte nach Anhang I das Verfahren des jeweiligen Produktrechts. Bei wesentlicher Veränderung ist neu zu bewerten.
Für die Umsetzung
Für die meisten Anbieter im Finanz- und Personalbereich bedeutet das: keine externe Stelle, aber eine vollständige und überprüfbare interne Bewertung.
Was am Ende vorliegen sollte
Konformitätsbewertungsbericht
Prüfcheckliste: H.08 (siehe Vorlagen)
Amtlicher Wortlaut
Art. 43 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.