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Art. 42: Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen

KapitelIIIBetrifftAnbieterGilt02.08.2026, für Hochrisiko-Systeme maßgeblich ab 02.12.2027 (Anhang III), 02.08.2028 (Anhang I)

Worum es geht

Wer mit Daten trainiert und getestet hat, die die konkrete Einsatzumgebung abbilden, wird bei den Datenanforderungen begünstigt; eine Zertifizierung nach einem einschlägigen Cybersicherheitsschema begründet eine Vermutung für Teile von Art. 15.

Amtlicher Wortlaut

Art. 42 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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