Start › Verordnung › Kapitel III
Art. 42: Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen
Worum es geht
Wer mit Daten trainiert und getestet hat, die die konkrete Einsatzumgebung abbilden, wird bei den Datenanforderungen begünstigt; eine Zertifizierung nach einem einschlägigen Cybersicherheitsschema begründet eine Vermutung für Teile von Art. 15.
Amtlicher Wortlaut
Art. 42 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.