Start › Verordnung › Kapitel III
Art. 36: Änderungen der Notifizierungen
Worum es geht
Regelt Einschränkung, Aussetzung und Widerruf einer Notifizierung und den Umgang mit erteilten Bescheinigungen.
Amtlicher Wortlaut
Art. 36 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.