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Art. 65: Einrichtung und Struktur des Europäischen Gremiums für Künstliche Intelligenz
Worum es geht
Das KI-Gremium aus Vertretern der Mitgliedstaaten berät und unterstützt Kommission und Mitgliedstaaten bei der einheitlichen Anwendung.
Amtlicher Wortlaut
Art. 65 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.