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Anhang IX: Bei der Registrierung von Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bereitzustellende Informationen

Gilt02.08.2026

Worum es geht

Angaben zur Registrierung von Tests unter Realbedingungen.

Amtlicher Wortlaut

Anhang IX im Amtsblatt (EUR-Lex)

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