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Art. 84: Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI
Worum es geht
Die Kommission kann Unionsstrukturen zur Prüfung von KI benennen, die Behörden technisch unterstützen.
Amtlicher Wortlaut
Art. 84 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.