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Art. 95: Verhaltenskodizes für die freiwillige Anwendung bestimmter Anforderungen

KapitelXBetrifftAnbieterBetreiberGilt02.08.2026

Worum es geht

Kommission und Mitgliedstaaten fördern freiwillige Verhaltenskodizes, mit denen Anforderungen an Hochrisiko-Systeme auch auf andere Systeme angewendet werden können, etwa zu Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit oder KI-Kompetenz.

Amtlicher Wortlaut

Art. 95 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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