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Art. 99: Sanktionen

KapitelXIIBetrifftAlleGilt02.08.2025

Worum es geht

Die Mitgliedstaaten legen Sanktionen fest. Höchstbeträge: bis 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis 15 Mio. Euro oder 3 % bei Verstößen gegen sonstige Pflichten, bis 7,5 Mio. Euro oder 1 % bei falschen Angaben gegenüber Behörden; für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.

Für die Umsetzung

In Deutschland regelt das KI-MIG das Bußgeldverfahren. Halten Sie das Bußgeldrisiko im Risikoregister fest, ohne es zu dramatisieren: Die Bemessung richtet sich nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes und dem Verhalten des Unternehmens.

Was am Ende vorliegen sollte

Risikoregister

Prüfcheckliste: P.04 (siehe Vorlagen)

Amtlicher Wortlaut

Art. 99 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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