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Art. 59: Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung bestimmter KI-Systeme im öffentlichen Interesse im KI-Reallabor

KapitelVIBetrifftAnbieterGilt02.08.2026

Worum es geht

Erlaubt im Reallabor unter engen Voraussetzungen die Weiterverarbeitung rechtmäßig erhobener personenbezogener Daten für Systeme im erheblichen öffentlichen Interesse.

Amtlicher Wortlaut

Art. 59 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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