Art. 3: Begriffsbestimmungen
Worum es geht
Enthält die Begriffe, auf denen die gesamte Verordnung aufbaut, darunter KI-System, Anbieter, Betreiber, Zweckbestimmung, wesentliche Veränderung, schwerwiegender Vorfall, KI-Kompetenz, Deepfake und KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck.
Für die Umsetzung
Die Einstufung beginnt bei Nr. 1 (KI-System) und Nr. 3 und 4 (Anbieter, Betreiber). Wer die Rolle falsch bestimmt, erfüllt anschließend die falschen Pflichten. Eine Übersicht mit Erläuterungen finden Sie unter Begriffe.
Was am Ende vorliegen sollte
Abgrenzungsvermerk KI-System; Rollenbestimmung je System
Prüfcheckliste: A.01, A.03 (siehe Vorlagen)
Amtlicher Wortlaut
Art. 3 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.