Start › Verordnung › Kapitel III
Art. 37: Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Worum es geht
Die Kommission kann Zweifel an der Kompetenz einer notifizierten Stelle untersuchen und Abhilfe verlangen.
Amtlicher Wortlaut
Art. 37 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.