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Art. 71: EU-Datenbank für die in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systeme

KapitelVIIIBetrifftAnbieterBetreiberBehördenGilt02.08.2026

Worum es geht

Die Kommission betreibt eine öffentlich zugängliche Datenbank, in die Anbieter und bestimmte Betreiber die Angaben nach Anhang VIII eintragen; Angaben zu Systemen der Strafverfolgung und Migration sind nicht öffentlich.

Amtlicher Wortlaut

Art. 71 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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