Start › Verordnung › Kapitel VIII
Art. 71: EU-Datenbank für die in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systeme
Worum es geht
Die Kommission betreibt eine öffentlich zugängliche Datenbank, in die Anbieter und bestimmte Betreiber die Angaben nach Anhang VIII eintragen; Angaben zu Systemen der Strafverfolgung und Migration sind nicht öffentlich.
Amtlicher Wortlaut
Art. 71 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.