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Art. 87: Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Worum es geht
Auf Meldungen von Verstößen gegen die Verordnung ist die Hinweisgeberschutzrichtlinie anwendbar.
Für die Umsetzung
Prüfen Sie, ob Ihr Hinweisgebersystem KI-Verstöße ausdrücklich erfasst.
Prüfcheckliste: D.06 (siehe Vorlagen)
Amtlicher Wortlaut
Art. 87 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.