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Art. 87: Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern

KapitelIXBetrifftAlleGilt02.08.2026

Worum es geht

Auf Meldungen von Verstößen gegen die Verordnung ist die Hinweisgeberschutzrichtlinie anwendbar.

Für die Umsetzung

Prüfen Sie, ob Ihr Hinweisgebersystem KI-Verstöße ausdrücklich erfasst.

Prüfcheckliste: D.06 (siehe Vorlagen)

Amtlicher Wortlaut

Art. 87 im Amtsblatt (EUR-Lex). Die Einordnung oben gibt den Inhalt in eigenen Worten wieder; maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt, für geänderte Vorschriften in der Fassung der VO (EU) 2026/1744.

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