Die KI-Verordnung steht nicht im Gesetzestext. Sie steht in Ihrem KI-Inventar.
Die meisten Unternehmen setzen längst KI ein: im Kundenservice, in der Textverarbeitung, in der Bonitätsprüfung, in der Bewerberauswahl, oft eingebettet in Software, die sie seit Jahren nutzen. Die Frage ist selten, ob die KI-Verordnung gilt. Die Frage ist, für welches System welche Pflicht ab wann gilt, und wer im Haus sie erfüllt.
Diese Seite ordnet die Verordnung so, wie man sie in der Umsetzung braucht: nach Rolle, nach Branche und nach Termin. Jede Aussage nennt ihre Fundstelle und ein Datum. Wo die Auslegung noch offen ist, steht das dabei.
Was heute gilt
- Seit 2. Februar 2025: Verbote nach Art. 5 und die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4, für jedes Unternehmen, das KI einsetzt.
- Seit 2. August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50 und Durchsetzung durch die nationale Marktüberwachung. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur, für den Finanzsektor die BaFin.
- Ab 2. Dezember 2026: neue Verbotsnorm für die Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und nicht einvernehmlicher intimer Inhalte; Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 für Altsysteme.
- Ab 2. Dezember 2027: Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa Kreditwürdigkeitsprüfung, Versicherungstarifierung, Bewerberauswahl.
Rechtsstand: VO (EU) 2024/1689 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus, in Kraft seit 27. Juli 2026) und KI-MIG (in Kraft seit 29. Juli 2026). Alle Termine
Wo stehen Sie?
Die Verordnung unterscheidet nach Rollen, und die Pflichten unterscheiden sich stark. Wer ein eingekauftes System nur nutzt, hat andere Aufgaben als jemand, der es entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet.
Nach Branche
Die Verordnung gilt branchenübergreifend, trifft aber auf unterschiedliche Aufsicht und vorhandenes Fachrecht. Diese Wege verbinden beides.
Alle Branchen: außerdem Mobilität und Verkehr, Bildung, Medien und Marketing, IT und Software, Kanzleien und Beratung, öffentlicher Sektor sowie Personal als Querschnittsthema.
Das Nachschlagewerk
Alle 113 Artikel und 13 Anhänge der Verordnung, je Artikel eine Seite: worum es geht, wen es betrifft, ab wann es gilt, was in der Umsetzung dahintersteckt und welche Nachweise am Ende vorliegen sollten. Dazu die 68 Begriffsbestimmungen aus Art. 3, jede einzeln verlinkbar. Den amtlichen Wortlaut erreichen Sie von jeder Seite aus mit einem Klick im Amtsblatt.
- Zum Inhaltsverzeichnis
- Art. 5: Was ist verboten?
- Art. 6: Wann ist KI hochriskant?
- Art. 26: Pflichten der Betreiber
Wer das hier schreibt und warum
Ich bin seit 2002 im regulierten Finanzsektor tätig, in Prüfung, Umsetzung und Beratung, zuletzt mit Schwerpunkt auf DORA und der Steuerung von IKT-Dienstleistern. 2026 habe ich den Master Business of AI abgeschlossen. Die KI-Verordnung setze ich im eigenen Unternehmen um und entwickle Arbeitsmittel dafür.
Was mich an diesem Thema reizt, ist dieselbe Lücke wie bei DORA: Es wird viel behauptet und wenig belegt. Deshalb steht hier bei jeder Aussage, worauf sie sich stützt. Werdegang und Arbeitsweise