Die KI-Verordnung steht nicht im Gesetzestext. Sie steht in Ihrem KI-Inventar.

Die meisten Unternehmen setzen längst KI ein: im Kundenservice, in der Textverarbeitung, in der Bonitätsprüfung, in der Bewerberauswahl, oft eingebettet in Software, die sie seit Jahren nutzen. Die Frage ist selten, ob die KI-Verordnung gilt. Die Frage ist, für welches System welche Pflicht ab wann gilt, und wer im Haus sie erfüllt.

Diese Seite ordnet die Verordnung so, wie man sie in der Umsetzung braucht: nach Rolle, nach Branche und nach Termin. Jede Aussage nennt ihre Fundstelle und ein Datum. Wo die Auslegung noch offen ist, steht das dabei.

KI-System einstufen Die Verordnung nachschlagen

Was heute gilt

Rechtsstand: VO (EU) 2024/1689 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus, in Kraft seit 27. Juli 2026) und KI-MIG (in Kraft seit 29. Juli 2026). Alle Termine

Wo stehen Sie?

Die Verordnung unterscheidet nach Rollen, und die Pflichten unterscheiden sich stark. Wer ein eingekauftes System nur nutzt, hat andere Aufgaben als jemand, der es entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet.

BetreiberSie setzen KI einDas betrifft fast jedes Unternehmen. Inventar, KI-Kompetenz, Verbote, Transparenz und bei Hochrisiko die Pflichten nach Art. 26. Der Weg in acht Schritten → AnbieterSie entwickeln oder vertreiben KIAnforderungen, Qualitätsmanagement, Konformitätsbewertung, Registrierung und Beobachtung nach dem Inverkehrbringen. Was Anbieter brauchen → UnklarSie wissen es noch nichtDie Entscheidungshilfe klärt Rolle und Risikoklasse und erzeugt einen begründeten Vermerk. Einstufung starten →

Nach Branche

Die Verordnung gilt branchenübergreifend, trifft aber auf unterschiedliche Aufsicht und vorhandenes Fachrecht. Diese Wege verbinden beides.

FinanzsektorBanken und FinanzdienstleisterKI-Verordnung und DORA in einem Rahmen. VersicherungenLeben, Kranken, SchadenTarifierung als Hochrisiko-Fall, EIOPA und BaFin. IndustrieMaschinen und ProdukteAnhang I, Maschinenverordnung, Cyber Resilience Act, Produkthaftung. Energie und KRITISVersorger und InfrastrukturAnhang III Nr. 2, NIS2-Umsetzung, KRITIS-Dachgesetz. GesundheitMedizinprodukte und KlinikenAnhang I, Medizinprodukterecht, Gesundheitsdaten. HandelEinzelhandel und E-CommerceChatbots, Kauf auf Rechnung, Personalisierung.

Alle Branchen: außerdem Mobilität und Verkehr, Bildung, Medien und Marketing, IT und Software, Kanzleien und Beratung, öffentlicher Sektor sowie Personal als Querschnittsthema.

Das Nachschlagewerk

Alle 113 Artikel und 13 Anhänge der Verordnung, je Artikel eine Seite: worum es geht, wen es betrifft, ab wann es gilt, was in der Umsetzung dahintersteckt und welche Nachweise am Ende vorliegen sollten. Dazu die 68 Begriffsbestimmungen aus Art. 3, jede einzeln verlinkbar. Den amtlichen Wortlaut erreichen Sie von jeder Seite aus mit einem Klick im Amtsblatt.

Wer das hier schreibt und warum

Ich bin seit 2002 im regulierten Finanzsektor tätig, in Prüfung, Umsetzung und Beratung, zuletzt mit Schwerpunkt auf DORA und der Steuerung von IKT-Dienstleistern. 2026 habe ich den Master Business of AI abgeschlossen. Die KI-Verordnung setze ich im eigenen Unternehmen um und entwickle Arbeitsmittel dafür.

Was mich an diesem Thema reizt, ist dieselbe Lücke wie bei DORA: Es wird viel behauptet und wenig belegt. Deshalb steht hier bei jeder Aussage, worauf sie sich stützt. Werdegang und Arbeitsweise

Ein Hinweis, der Ihnen Arbeit ersparen kann. Fast jede Standardsoftware bringt inzwischen KI-Funktionen mit: Zusammenfassungen im Mailprogramm, Assistenten in der Textverarbeitung, Bewertungen im Bewerbermanagement. Sie werden damit zum Betreiber, ob Sie die Funktion bestellt haben oder nicht. Ein KI-Inventar, das nur die bewusst beschafften Systeme enthält, ist in der Regel unvollständig.