Start › KI-Verordnung im Gesundheitswesen

Gesundheit

Im Gesundheitswesen greift die KI-Verordnung über drei Wege: KI als oder in Medizinprodukten (Anhang I), KI in der Risikobewertung und Preisbildung der Krankenversicherung (Anhang III Nr. 5 c) und KI in Notruf und Triage (Anhang III Nr. 5 d). Dazu kommt der Einsatz allgemeiner KI in Verwaltung und Dokumentation von Kliniken und Praxen.

Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika

KI-Software, die nach Medizinprodukte- oder IVD-Verordnung einer Konformitätsbewertung unter Mitwirkung einer benannten Stelle unterliegt, ist nach Art. 6 Abs. 1 hochriskant: nach MDR bei Klasse IIa, IIb und III sowie bei Klasse I mit Sterilität, Messfunktion oder als wiederverwendbares chirurgisches Instrument, nach IVDR bei Klasse B, C und D sowie bei sterilen Produkten der Klasse A (MDCG 2025-6). Die Pflichten gelten ab 2. August 2028. Die Anforderungen der KI-Verordnung werden in das bestehende Konformitätsverfahren des Medizinprodukterechts integriert; Hersteller müssen nicht zwei getrennte Verfahren führen. Die Marktüberwachung bleibt bei den Behörden des Produktrechts. Hinweis: MDCG 2025-6 nennt noch den 2. August 2027; dieses Datum ist durch die VO (EU) 2026/1744 überholt.

Krankenhäuser und Praxen als Betreiber

Kranken- und Lebensversicherer

KI zur Risikobewertung und Preisbildung für natürliche Personen ist nach Anhang III Nr. 5 c hochriskant, ab 2. Dezember 2027, mit Grundrechte-Folgenabschätzung. Zuständig ist die BaFin (§ 2 Abs. 3 KI-MIG). Mehr unter Versicherungen.

Quellen

Geprüft am 14.10.2026 gegen die verlinkten Originalquellen.

Checkliste für diese Branche

Prüfcheckliste Gesundheit, 110 Fragen: Kern der KI-Verordnung, Fragen für jeden Arbeitgeber (Bereich T) und das Branchenmodul mit Fachrecht und Aufsicht dieser Branche (Bereich S). Jede Frage mit Rolle, Geltungsdatum, Soll-Maßnahme, Nachweisen und Fundstellen.

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Richtlinien und Arbeitsanweisungen für diese Branche als Word-Dateien: KI-Richtlinienpaket (kostenpflichtig).