Start › KI-Verordnung in Medien, Marketing und Kommunikation

Medien, Marketing und Kommunikation

Für Medien, Agenturen und Kommunikationsabteilungen ist Art. 50 der Kern. Hochrisiko-Fälle gibt es hier kaum. Seit 2. August 2026 müssen Betreiber aber offenlegen, wenn sie Deepfakes oder KI-erzeugte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlichen. Andere KI-gestützte Inhalte unterliegen dieser Pflicht nicht.

Was offengelegt werden muss

Die Kommission hat am 20. Juli 2026 Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 angenommen (C(2026) 5054). Seit 10. Juni 2026 liegt zudem der freiwillige Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in finaler Fassung vor. Beide sind rechtlich nicht verbindlich, prägen aber die Auslegung durch die Aufsicht. Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Abs. 2 ist Sache der Anbieter der Erzeugungswerkzeuge. Seit der VO (EU) 2026/1744 verbietet Art. 5 zudem KI-Systeme zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen realer Personen, ab 2. Dezember 2026.

Urheberrecht

Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts verfolgen und Nutzungsvorbehalte beachten (Art. 53 Abs. 1 Buchst. c). Für Rechteinhaber ist der maschinenlesbare Vorbehalt gegen Text- und Data-Mining nach § 44b UrhG das wichtigste Instrument. Ob KI-erzeugte Inhalte selbst Schutz genießen, richtet sich nach Urheberrecht, nicht nach der KI-Verordnung.

Umsetzung

  1. Freigaberegel festlegen

    Wer gibt KI-gestützte Inhalte frei, wann wird gekennzeichnet, wie sieht der Hinweis aus?

  2. Redaktionelle Verantwortung dokumentieren

    Die Ausnahme für geprüfte Texte setzt voraus, dass Prüfung und Verantwortung tatsächlich bestehen. Halten Sie fest, wer prüft; nach den Leitlinien der Kommission soll die verantwortliche Person öffentlich auffindbar benannt sein.

  3. Werkzeuge prüfen

    Kennzeichnen die eingesetzten Bild- und Videogeneratoren ihre Ausgaben maschinenlesbar? Die Pflicht der Anbieter gilt seit 2. August 2026, für Altsysteme ab 2. Dezember 2026.

Quellen

Geprüft am 14.10.2026 gegen die verlinkten Originalquellen.

Checkliste für diese Branche

Prüfcheckliste Medien, Marketing und Kommunikation, 109 Fragen: Kern der KI-Verordnung, Fragen für jeden Arbeitgeber (Bereich T) und das Branchenmodul mit Fachrecht und Aufsicht dieser Branche (Bereich S). Jede Frage mit Rolle, Geltungsdatum, Soll-Maßnahme, Nachweisen und Fundstellen.

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Richtlinien und Arbeitsanweisungen für diese Branche als Word-Dateien: KI-Richtlinienpaket (kostenpflichtig).