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Personal und Beschäftigung

Der Personalbereich ist für fast jedes Unternehmen der Ort, an dem es mit Hochrisiko-KI in Berührung kommt, oft ohne es zu merken: in Bewerbermanagementsystemen, die Kandidaten sortieren, in Tools zur Leistungsauswertung oder in Schichtplanern, die Aufgaben zuweisen.

Was hochriskant ist (Anhang III Nr. 4)

Ab 2. Dezember 2027. Die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 hilft hier selten, weil Bewertungen von Beschäftigten in aller Regel Profiling sind.

Was verboten ist

Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist seit 2. Februar 2025 verboten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. f). Dazu gehören Systeme, die aus Stimme, Mimik oder Tastaturverhalten auf Stimmung, Stress oder Motivation von Beschäftigten schließen.

Was der Arbeitgeber als Betreiber tut

  1. Systeme finden

    Bewerbermanagement, Talentplattformen, Leistungs- und Zielsysteme, Schichtplanung, Produktivitätsanalyse. Fragen Sie die Hersteller ausdrücklich nach KI-Funktionen.

  2. Einstufen

    Nach Anhang III Nr. 4 a und b. Dokumentieren Sie auch, wenn eine Funktion abgeschaltet ist.

  3. Betriebsrat einbinden

    Vor dem Einsatz eines Hochrisiko-Systems am Arbeitsplatz verlangt Art. 26 Abs. 7, die Arbeitnehmervertretung und die betroffenen Beschäftigten zu informieren. Unabhängig davon gelten die Beteiligungsrechte nach dem BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle (§ 87 Abs. 1 Nr. 6), Unterrichtung und Beratung bei der Planung des KI-Einsatzes (§ 90 Abs. 1 Nr. 3), Zustimmung zu Auswahlrichtlinien auch beim Einsatz von KI (§ 95 Abs. 2a) und Hinzuziehung eines Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 Satz 2).

  4. Menschliche Entscheidung sichern

    Wer entscheidet tatsächlich über Einladung, Absage, Beförderung? Wie wird die Empfehlung des Systems geprüft? Art. 22 DSGVO bleibt daneben anwendbar.

  5. Bewerber informieren und erklären können

    Information über die Mitwirkung des Systems (Art. 26 Abs. 11) und Erläuterung auf Verlangen (Art. 86).

Quellen

Geprüft am 14.10.2026 gegen die verlinkten Originalquellen.

Checkliste für diese Branche

Prüfcheckliste Grundfassung mit Bereich T für Arbeitgeber, 103 Fragen: Kern der KI-Verordnung, Fragen für jeden Arbeitgeber (Bereich T). Jede Frage mit Rolle, Geltungsdatum, Soll-Maßnahme, Nachweisen und Fundstellen.

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