Start › KI-Verordnung in Mobilität und Verkehr

Mobilität und Verkehr

Für Fahrzeuge, Luftfahrt, Schiene und Schifffahrt geht die KI-Verordnung einen Sonderweg. Die Produkte stehen in Anhang I Abschnitt B. Für sie gelten aus der KI-Verordnung nur Art. 6 Abs. 1, die Art. 102 bis 109 und Art. 112; Art. 57 gilt nur, soweit die Anforderungen in das Fachrecht übernommen wurden (Art. 2 Abs. 2). Die eigentlichen Anforderungen werden über das jeweilige Fachrecht eingeführt, etwa die Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge. Seit der VO (EU) 2026/1744 steht auch die Maschinenverordnung in Abschnitt B.

Was das bedeutet

Umsetzung

  1. Rechtsweg bestimmen

    Fahrzeugsystem nach Typgenehmigungsrecht, Verkehrsinfrastruktur nach Anhang III Nr. 2 oder Betriebssystem ohne Hochrisiko-Bezug?

  2. Sicherheitsfunktion begründen

    Für Verkehrssteuerung: Erfüllt die KI eine Sicherheitsfunktion, oder unterstützt sie nur Planung und Information?

  3. Beschäftigte schützen

    Fahrerassistenz und Telematik daraufhin prüfen, ob sie Verhalten von Beschäftigten auswerten; Betriebsrat früh einbinden (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Quellen

Geprüft am 14.10.2026 gegen die verlinkten Originalquellen.

Checkliste für diese Branche

Prüfcheckliste Mobilität und Verkehr, 109 Fragen: Kern der KI-Verordnung, Fragen für jeden Arbeitgeber (Bereich T) und das Branchenmodul mit Fachrecht und Aufsicht dieser Branche (Bereich S). Jede Frage mit Rolle, Geltungsdatum, Soll-Maßnahme, Nachweisen und Fundstellen.

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Richtlinien und Arbeitsanweisungen für diese Branche als Word-Dateien: KI-Richtlinienpaket (kostenpflichtig).