Start › KI-Verordnung für Kanzleien, Steuerberatung und Beratung

Kanzleien, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Beratung

In den freien Berufen ist KI vor allem generative KI: Recherche, Entwürfe, Zusammenfassungen, Übersetzungen. Hochriskant ist das in aller Regel nicht. Die Pflichten der KI-Verordnung sind überschaubar; die eigentlichen Anforderungen kommen aus dem Berufsrecht.

Was aus der KI-Verordnung folgt

Was das Berufsrecht verlangt

Verschwiegenheit nach § 203 StGB und den Berufsordnungen, Datenschutz und Auftragsverarbeitung, Eigenverantwortlichkeit der Berufsausübung. Bei Cloud-Diensten sind die Voraussetzungen für die Offenbarung gegenüber Dienstleistern zu beachten (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB, § 43e BRAO, § 62a StBerG, § 50a WPO). Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Hinweise zum Einsatz von KI veröffentlicht (Stand Dezember 2024), die Bundessteuerberaterkammer ein FAQ zu KI im steuerberatenden Berufsstand (Stand Januar 2026).

Für Wirtschaftsprüfer und Prüfer

Mit der KI-Verordnung entsteht ein neues Prüfungsfeld: Mandanten fragen nach Einstufung, Inventar und Nachweisen. Die Prüfcheckliste ordnet jede Anforderung den Nachweisen zu, die ein Prüfer erwarten wird.

Quellen

Geprüft am 14.10.2026 gegen die verlinkten Originalquellen.

Checkliste für diese Branche

Prüfcheckliste Kanzleien, Steuerberatung und Beratung, 110 Fragen: Kern der KI-Verordnung, Fragen für jeden Arbeitgeber (Bereich T) und das Branchenmodul mit Fachrecht und Aufsicht dieser Branche (Bereich S). Jede Frage mit Rolle, Geltungsdatum, Soll-Maßnahme, Nachweisen und Fundstellen.

Checkliste herunterladen (Excel) Alle Fassungen

Richtlinien und Arbeitsanweisungen für diese Branche als Word-Dateien: KI-Richtlinienpaket (kostenpflichtig).